| Immer wieder werden von unseren Ausstellern Drittunternehmen zur Standbewachung beauftragt. Es werden vermehrt Firmen oder Personen engagiert, die nur der Form halber ein Dienstleistungsgewerbe angemeldet haben oder Bewachung als Nebent�tigkeit ohne die n�tige Gewerbezulassung aus�ben.
Die Bewachung durch derartige Unternehmen bzw. Personen bedeutet auch, dass sich nachts verst�rkt betriebsfremde Personen, d.h. Nicht-Mitarbeiter unserer Vertragsfirmen in den Hallen aufhalten. Damit verbunden sind einerseits ein erh�htes Sicherheitsrisiko, andererseits ein hoher, zus�tzlicher Verwaltungsaufwand, da wir als Betreiber des Messegel�ndes den Forderungen des Amtes f�r Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsamt) nachkommen m�ssen, um die Richtigkeit der Gewerbeanmeldung zu �berpr�fen.
Um die Vielzahl der Zulassungsanfragen einzuschr�nken bzw. um nur noch Firmen bzw. Personen zuzulassen, die selbst alle beh�rdlichen Auflagen erf�llen, wird die Abteilung Veranstaltungsorganisation ab sofort Anfragen von Ausstellern nach Ausstellung von Arbeitsausweisen f�r Bewachungsunternehmen zun�chst mit dem Hinweis beantworten, dass nach � 34a der Gewerbeordnung die Durchf�hrung von Bewachungsdienstleistungen einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zust�ndigen Beh�rde bedarf und vor Ausstellung der Arbeitsausweise diese Erlaubnis gegen�ber Koelnmesse nachzuweisen ist. Sofern wir in Kenntnis des Fehlens der gewerberechtlichen Erlaubnis gem�� � 34 a GewO die T�tigkeit auf dem Gel�nde zulassen, w�rden wir uns gegebenenfalls dem Vorwurf der Duldung illegaler Besch�ftigung aussetzen und der n�tige Arbeitsausweis wird verwehrt. Des weiteren m�chten wir gegen�ber den anderen Ausstellern unserer F�rsorgepflicht als Veranstalter nachkommen dergestalt, dass wir nur die Besch�ftigung von Personen akzeptieren, die selbst oder aber �ber ihren Dienstherrn die gewerberechtliche Erlaubnis besitzen. Eine Erhebung von Bearbeitungsgeb�hren f�r die Zukunft behalten wir uns vor.
Wir bitten Sie, sofern Sie von Ausstellern hierauf angesprochen werden, ausdr�cklich auf diese Erfordernisse schon im Vorfeld hinzuweisen. Wir hoffen, diese Regelung auch in Ihrem eigenen Interesse umzusetzen und danken f�r Ihr Verst�ndnis.
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