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Zulassung von Standwachen    
Immer wieder werden von unseren Ausstellern Drittunternehmen zur Standbewachung beauftragt. Es werden vermehrt Firmen oder Personen engagiert, die nur der Form halber ein Dienstleistungsgewerbe angemeldet haben oder Bewachung als Nebent�tigkeit ohne die n�tige Gewerbezulassung aus�ben.

Die Bewachung durch derartige Unternehmen bzw. Personen bedeutet auch, dass sich nachts verst�rkt betriebsfremde Personen, d.h. Nicht-Mitarbeiter unserer Vertragsfirmen in den Hallen aufhalten. Damit verbunden sind einerseits ein erh�htes Sicherheitsrisiko, andererseits ein hoher, zus�tzlicher Verwaltungsaufwand, da wir als Betreiber des Messegel�ndes den Forderungen des Amtes f�r Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsamt) nachkommen m�ssen, um die Richtigkeit der Gewerbeanmeldung zu �berpr�fen.

Um die Vielzahl der Zulassungsanfragen einzuschr�nken bzw. um nur noch Firmen bzw. Personen zuzulassen, die selbst alle beh�rdlichen Auflagen erf�llen, wird die Abteilung Veranstaltungsorganisation ab sofort Anfragen von Ausstellern nach Ausstellung von Arbeitsausweisen f�r Bewachungsunternehmen zun�chst mit dem Hinweis beantworten, dass nach � 34a der Gewerbeordnung die Durchf�hrung von Bewachungsdienstleistungen einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zust�ndigen Beh�rde bedarf und vor Ausstellung der Arbeitsausweise diese Erlaubnis gegen�ber Koelnmesse nachzuweisen ist. Sofern wir in Kenntnis des Fehlens der gewerberechtlichen Erlaubnis gem�� � 34 a GewO die T�tigkeit auf dem Gel�nde zulassen, w�rden wir uns gegebenenfalls dem Vorwurf der Duldung illegaler Besch�ftigung aussetzen und der n�tige Arbeitsausweis wird verwehrt. Des weiteren m�chten  wir gegen�ber den anderen Ausstellern unserer F�rsorgepflicht als Veranstalter nachkommen dergestalt, dass wir nur die Besch�ftigung von Personen akzeptieren, die selbst oder aber �ber ihren Dienstherrn die gewerberechtliche Erlaubnis besitzen. Eine Erhebung von Bearbeitungsgeb�hren f�r die Zukunft behalten wir uns vor.

Wir bitten Sie, sofern Sie von Ausstellern hierauf angesprochen werden, ausdr�cklich auf diese Erfordernisse schon im Vorfeld hinzuweisen.

Wir hoffen, diese Regelung auch in Ihrem eigenen Interesse umzusetzen und danken f�r Ihr Verst�ndnis.

 
Kontakt
Bei Fragen Rund um das Thema Standbewachung hilft Ihnen gerne:

Umberto Doppelgatz
Telefon: +49 221 821 2579
[email protected]

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