1360
Kaiser Karl IV verleiht den "Richtern, Schöffen, dem Rat und den Bürgern" der Stadt Köln gnädiglich das Recht, zweimal im Jahr eine Messe abhalten zu dürfen.
Da sich das Stapelrecht als wesentlich effektiver erweist, um die Vorrangstellung des Handelsplatzes Köln zu sichern, verkümmern die Messen schon bald zu Jahrmärkten. Für die Kölner Kaufleute wird es viel lukrativer, mit ihren Waren die anderen deutschen und europäischen Messen zu besuchen.
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