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Erzbischof Konrad von Hochstaden verleiht der Stadt das Stapelrecht. Ursprünglich zur Versorgung der Stadtbevölkerung gedacht, zwingt das Stapelrecht die Kaufleute, alle Waren für drei Tage in Köln zum Verkauf anzubieten. Dabei werden die Waren auch auf ihre Qualität hin überprüft, in festgelegten Mengengrößen neu verpackt und gesiegelt. Diese Kennzeichnung avenciert zu einem international anerkannten Gütesiegel für Qualität und Inhalt.
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